förderungen
Man hat erkannt, dass die Gebäudesanierung wegen der damit verbundenen Kosten
nicht von jedem getragen werden kann.
Die Kompliziertheit der Lösungen erfordert eine hohe fachliche Kompetenz
bei der Beurteilung einzelner Maßnahmen oder ihrer Kombination.
Sowohl für die baulichen Maßnahmen (z.B. Austausch der Fenster) als auch für die künftige,
umweltschonendere Energieerzeugung (z.B. Ersatz einer Öl- oder Gasheizung) gibt es
Förderprogramme, die unter bestimmten Voraussetzungen beansprucht werden können.
Förderungsanträge werden immer vom Eigentümer des Gebäudes gestellt.
Die Aktivitäten selbst und ihre sinnvolle Abfolge müssen vor Beginn bzw.
vor der Beantragung einer Förderung abgeklärt werden.
Zuständig für die Förderung des Einbaus neuer Heizungsanlagen ist die KfW,
für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für die Optimierung
bestehender Heizungsanlagen das BAFA.