die beratung
Die Aufgabe des Energieberaters besteht darin, interessierte Eigentümer
zu beraten und Vorarbeiten zu leisten, damit die Umsetzung der Maßnahmen
effizient erfolgen kann.
Ein erster Schritt kann in der Erstellung eines Energieausweises bestehen.
Energieausweise ermöglichen aufgrund von entweder Verbrauchsdaten
(VERBRAUCHSAUSWEIS) oder nach genauerer Ermittlung des Energiebedarfes
(BEDARFSAUSWEIS) eine erste Einschätzung, wie mein Gebäude im Vergleich
zu anderen abschneidet. In den Energieausweisen werden die aktuellen Verbrauchsdaten
für den Heizungs- und Warmwasserverbrauch mittels einer Skala dargestellt.
Benötigt werden Energieausweise bei Verkauf oder Neuvermietung.
Unterschieden wird zwischen der benötigten Endenergie (also der Energie, die man in
kWh bezahlen muss) und einer Ermittlung der so genannten Primärerengie. Hier werden
alle verwendeten Energien (z.B. Strom, Fernwärme, Erdöl, Gas, Kohle und Holz) ermittelt
und mit einem Faktor belegt.
Möchte man tatsächlich in eine Sanierung (und eventuell gleichzeitige Modernisierung)
einsteigen, sollte ein SANIERUNGSFAHRPLAN* erstellt werden.
Werden Maßnahmen eines solchen Fahrplanes umgesetzt (außer Heizungstausch)
erfolgt eine zusätzliche Förderung von Bauteilförderungen der BAFA.
* * für ‚individueller Sanierungsfahrplan‘